Allgemeine Geschäftsbedingungen Redsport AG
- Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Abonnement
- Abrechnung und Kündigung
- Material
- Zulassung zum Verkehr
- Haushaltshilfe
- Diebstahl und Versicherung
- Zahlungsverzug
- Geldbussen und Geldstrafen
- Anpassungen & Kommunikation
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» oder «Allgemeine Geschäftsbedingungen») regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Redsport AG (nachfolgend: «Redsport», «Bicy», «wir» oder «das Unternehmen») und dem Kunden oder der Kundin (nachfolgend: «der Kunde», «der Käufer» oder «du») in Bezug auf die Abonnements (nachfolgend: «die Abonnements», oder «das Abonnement», «Produkte» oder «Waren»), die online über unsere Website https://bicy.ch (nachfolgend: «Website») gekauft werden.
1.2 Der Online-Shop wird betrieben von: Redsport AG, unter der Marke Bicy Chemin Des Ceps 1, 1217 Meyrin, Schweiz N° IDE : CHE-298.143.569 022 782 55 90 info@Bicy.ch
1.3 Individuell mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt.
1.4 Bicy behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der neuen AGB ist 30 Tage nach der Information per E-Mail oder dem Lieferdatum einer verbindlichen Bestellung beim Kauf eines der Abonnements.
1.5 Wir bitten dich, unsere AGB sorgfältig zu lesen, bevor du eine verbindliche Bestellung aufgibst. Mit der Abgabe einer verbindlichen Bestellung für eines oder mehrere unserer Abonnements erklärst du dich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Du erklärst auch, dass du berechtigt bist, verbindliche Verträge abzuschliessen und mindestens 18 Jahre alt bist.
2. Abonnement
2.1 Das Bicy-Abonnement des Kunden läuft bis zu seiner Kündigung oder bis zu einer eventuellen Mindestvertragslaufzeit. Um den Bicy-Service nutzen zu können, muss der Kunde: - Bonitätsprüfung durch unseren Partner CRIF AG bestehen - Eine Zahlungsmethode bereitstellen. Eine «Zahlungsmethode» ist eine aktuelle, gültige, akzeptierte Zahlungsmethode, die gelegentlich aktualisiert werden kann. Sofern der Kunde sein Abonnement nicht vor dem Rechnungsdatum kündigt, ermächtigt er uns, die Abonnementgebühren für den nächsten Abrechnungszyklus über die Zahlungsmethode des Kunden zu berechnen (siehe «Kündigung» unten).
2.2 Bicy bietet verschiedene Abonnement-Pakete an, einige Pakete können unterschiedliche Bedingungen und Einschränkungen enthalten, über die der Kunde bei der Anmeldung oder in anderen dem Kunden zur Verfügung gestellten Mitteilungen informiert wird. Für die Leistungen des Bicy-Services schuldet der Kunde Bicy eine monatliche Pauschale (in CHF, inkl. MwSt.), die im Abonnement festgelegt ist. Der Kunde ist stets zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, auch wenn er aus irgendeinem Grund nicht sofort Ersatzmaterial nutzen kann (z.B. Reparatur, Wartung, Austausch). Bicy bemüht sich, innerhalb von 7 Tagen schnellstmöglich zu intervenieren.
2.3 Der Abschluss eines Abonnements setzt voraus, dass der Kunde eine natürliche Person mit der Fähigkeit ist, seine zivilen Rechte auszuüben und einen festen Wohnsitz in der Schweiz hat. Bicy stellt sicher, dass die erforderlichen Bedingungen für den Vertragsabschluss erfüllt sind. Zu diesem Zweck wird der Kunde gebeten, verschiedene Informationen über sich selbst bereitzustellen und die entsprechenden Dokumente vorzulegen (amtlicher Ausweis und Wohnsitznachweis in der Schweiz). Bicy entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein Abonnement mit dem Kunden abgeschlossen werden kann oder nicht. Im Falle einer positiven Entscheidung autorisiert Bicy den Kunden, Artikel über die Abonnements zu bestellen. Das Abonnement entsteht, wenn der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und eines unserer Abonnements abonniert.
2.4 Bicy stellt dem Kunden Material für den privaten Gebrauch im Rahmen eines Gesamtpakets zur Verfügung, das zusätzliche individuelle Mobilitätsleistungen während der im Abonnement festgelegten Leistungsdauer umfasst. Das Abonnement versteht sich als kontinuierliche Dienstleistung, bei der der Kunde berechtigt ist, die Kosten dieser Dienstleistungen solange diese erbracht werden, durch Ratenzahlungen zu begleichen.
3. Abrechnung und Kündigung
3.1 Abrechnungszyklus. Die Abonnementgebühren für den Bicy-Service werden über die Zahlungsmethode des Kunden an dem angegebenen Zahlungsdatum in Rechnung gestellt. Die Dauer des Abrechnungszyklus hängt von der Art des Abonnements ab, das der Kunde bei der Anmeldung gewählt hat. In einigen Fällen kann sich das Zahlungsdatum ändern, z.B. wenn die Zahlungsmethode nicht funktioniert hat oder wenn der Kunde das Abonnement ändert. Der Kunde kann sich auf der Website im Bereich «Persönlicher Bereich» über das Datum der nächsten Abrechnung informieren. Die monatliche Gebühr ist immer einen Monat im Voraus fällig (30 Tage). Zum Beispiel: Der Kunde abonniert am 22. Mai, die monatliche Gebühr wird berechnet und das Abonnement ist bis zum 20. Juni gültig.
3.2 Zahlungsmethode. Um ein Abonnement abzuschliessen, muss der Kunde eine Zahlungsmethode bereitstellen. Der Kunde ermächtigt Bicy, die Abonnementgebühren über jede mit seinem Konto verknüpfte Zahlungsmethode einzuziehen, falls seine Hauptzahlungsmethode abgelehnt wird oder uns nicht mehr für die Zahlung zur Verfügung steht. Der Kunde ist für jeden nicht eingezogenen Betrag verantwortlich. Wenn die Abwicklung einer Zahlung aufgrund des Ablaufs der Karte, unzureichendem Guthaben oder aus anderen Gründen fehlschlägt und der Kunde sein Konto nicht kündigt, kann Bicy seinen Zugang zum Bicy-Service sperren, bis Bicy das Konto des Kunden über eine gültige Zahlungsmethode belasten kann. Wenn Material im Besitz des Kunden ist, muss dieser die Gebühren so lange begleichen, bis das Material von Bicy zurückgenommen wurde. Für einige Zahlungsmethoden kann der Anbieter dem Kunden bestimmte Gebühren berechnen, wie z.B. Gebühren für internationale Transaktionen oder andere Gebühren im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Zahlungsmethode. Die Gebühren für lokale Steuern können je nach verwendeter Zahlungsmethode variieren. Der Kunde wird gebeten, sich an den Anbieter seiner Zahlungsmethode zu wenden, um mehr zu erfahren.
3.3 Aktualisierung deiner Zahlungsmethoden. Der Kunde kann seine Zahlungsmethode aktualisieren, indem er die Seite «Persönlicher Bereich» aufruft. Bicy kann seine Zahlungsmethode auch mit Informationen aktualisieren, die von den Zahlungsdienstleistern bereitgestellt werden. Nach jeder Aktualisierung ermächtigt der Kunde uns, sein Konto weiterhin über die betreffende Zahlungsmethode zu belasten.
3.4 Kündigung eines Abonnements ohne jährliche Verpflichtung. Der Kunde kann sein Bicy-Abonnement jederzeit, jedoch spätestens 10 Tage vor Ende des Abrechnungszeitraums kündigen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine vollständige neue Abrechnungsperiode vom Kunden zu zahlen. Der Kunde hat bis zum Ende des Abrechnungszeitraums weiterhin Zugang zum Service. Zahlungen sind nicht erstattungsfähig, und Bicy gewährt keine Rückerstattungen oder Gutschriften für teilweise Nutzungszeiträume. Um ein Abonnement zu kündigen, gehe zur Seite Persönlicher Bereich und folge den Anweisungen. Wenn der Kunde sein Abonnement kündigt, wird sein Konto automatisch am Ende seines aktuellen Abrechnungszeitraums geschlossen. Der Kunde muss das von Bicy bereitgestellte Material bei der Kündigung an den verfügbaren Terminen zurückgeben. Nach der Kündigung des Abonnements wird Bicy den Kunden kontaktieren, um das Material abzuholen oder damit der Kunde das Material selbst zurückbringt. Um zu erfahren, wann das Konto des Kunden geschlossen wird, konsultiere bitte die Seite «Persönlicher Bereich» der Website. Das Material
3.5 Kündigung eines Jahresabonnements. Der Kunde kann sein Bicy-Jahresabonnement frühestens 365 Tage nach Vertragsabschluss kündigen. Nach Vertragsabschluss hat der Kunde eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde sein Abonnement in keinem Fall vorzeitig kündigen.
3.6 Änderungen der Preise und Abonnements. Bicy behält sich das Recht vor, den Inhalt seiner Abonnements sowie die Preise seiner Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Jede Änderung der Tarife oder Abonnements wird nach Erhalt einer Benachrichtigung in Form einer E-Mail von Bicy wirksam.
3.7 Kauf des Materials. Wenn der Kunde mit dem Material in seinem Besitz zufrieden ist, kann er Bicy ein Kaufangebot unterbreiten. Bicy als Eigentümer des Materials wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie das Angebot des Kunden annimmt. Zur Information ist der Preis des Materials im «Persönlichen Bereich» der Website angegeben. Im Falle einer Zustimmung von Bicy erhält der Kunde einen Rabatt in Höhe des im Rahmen der Abonnementgebühren in den letzten Monaten vor dem Kaufangebot gezahlten Betrags. Die Zahlung des Verkaufspreises erfolgt nach Rechnungsstellung und der Kunde wird Eigentümer des Materials nach Erhalt der Zahlung durch Bicy.
3.8 oList.3.8
4. Material
4.1 Bicy übergibt dem Kunden das Material am vereinbarten Datum nach der Bestellung, vorausgesetzt, der Kunde hat seinen Verpflichtungen nachgekommen. Die Leistungsdauer beginnt mit der persönlichen Übergabe des Materials. Bicy übergibt dem Kunden das Material in sicherem Betriebszustand. Wenn ein geplanter Termin nicht eingehalten wird, kann der Kunde keine Ansprüche gegen Bicy geltend machen, wenn diese Lieferverzögerung nicht Bicy zuzuschreiben ist. Wenn der Kunde das Material nicht zum vereinbarten Datum annimmt, ist Bicy berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall schuldet der Kunde Bicy eine Pauschalentschädigung in Höhe einer Monatsgebühr, die im Vertrag festgelegt ist, sowie Vorbereitungs- und Lieferkosten des Materials in Höhe von 150 CHF.
4.2 Sobald ein Termin (Lieferung, Abholung, Service, etc.) zwischen Bicy und dem Kunden bestätigt wurde, wird Bicy den Kunden kontaktieren, sobald er am Ort eingetroffen ist. Bicy wird dann bis zu 10 Minuten auf das Eintreffen des Kunden am Ort des Termins warten. Nach Ablauf dieser Frist wird Bicy den Termin abbrechen (als 'No show' betrachtet) und:
- dem Kunden eine Strafe von 60 CHF in Rechnung stellen, zusätzlich zu den bereits mit dem Kunden vereinbarten Lieferkosten.
- den Kunden kontaktieren, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
4.3 Bicy bleibt während der gesamten Leistungsdauer und der Gültigkeit des Vertrags Eigentümer des Materials und kann allein darüber verfügen. Insbesondere ist Bicy frei, das Material jederzeit vom Kunden zurückzufordern und gegen Material von gleichwertigem Wert (gleiche Materialkategorie) auszutauschen. Als Eigentümer des Materials ist Bicy ausserdem berechtigt, jederzeit eine Inspektion des Materials durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, mitzuarbeiten und ermächtigt Bicy unwiderruflich, den Standort des Materials zu betreten. Wenn die Inspektion ein vertragswidriges Verhalten des Kunden aufdeckt, übernimmt dieser die daraus resultierenden Kosten.
4.4 Der Kunde darf das Material nur zu privaten Zwecken nutzen. Er ist nicht berechtigt, das Material weder zu kommerziellen oder beruflichen Zwecken noch für irgendwelche Wettbewerbe zu verwenden, noch um gefährliche Produkte zu transportieren oder andere Tätigkeiten auszuüben, die das Material beschädigen könnten.
4.5 Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, das Material mit Sorgfalt zu verwenden oder verwenden zu lassen. Insbesondere unterliegt er den folgenden Verpflichtungen:
- Jederzeit die Verkehrsregeln und gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs einzuhalten.
- Das Material nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten, Betäubungsmitteln oder in anderen Zuständen, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen (z.B. grosse Müdigkeit oder Krankheit), zu verwenden.
- Die technischen Anweisungen und die entsprechenden Bedienungsanleitungen bei der Benutzung des Materials zu beachten.
- Darauf zu achten, das Material mit Rücksicht, Schonung, Umweltbewusstsein und Voraussicht zu verwenden und eine defensive Nutzung zu bevorzugen.
- Keine technischen Änderungen am Material vorzunehmen oder selbst Reparaturen, Wartungen, Reifenwechsel oder Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Wenn der Kunde technische Änderungen am Material vornimmt, geschieht dies auf eigene Gefahr, und er ist verpflichtet, Bicy unverzüglich darüber zu informieren.
- Keine Straftaten mit dem Material zu begehen.
- Sicherzustellen, dass das Material bei jeder Nutzung in gutem Betriebszustand ist.
5. Zulassung zum Verkehr
5.1 Bicy kümmert sich um die Zulassung des Materials zum Verkehr, falls erforderlich (Zulassung, Bereitstellung der Kontrollschilder und des Fahrzeugausweises) beim zuständigen Strassenverkehrsamt des Kantons, in dem sich Bicy befindet (Genf). Die entsprechenden Kosten sind in der monatlichen Gebühr enthalten.
5.2 Für alle Elektrofahrräder 45 km/h (Speedbike oder Spedelec) muss der Kunde auch im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Ein Führerschein darf keine geografische Einschränkung enthalten oder Bezeichnungen oder Eintragungen aufweisen, die auf eine mögliche geografische Einschränkung hinweisen.
6. Haushaltshilfe
6.1 Falls Unterstützungseinsätze oder Reparaturen erforderlich sind oder im Falle eines Unfalls stellt Bicy dem Kunden Ersatzmaterial zur Verfügung. Die Kosten für das Ersatzmaterial und die Reparaturen sind nicht im monatlichen Tarif enthalten, aber sie sind über die Zusatzoption 'Haushaltshilfe' verfügbar. Ohne diese Option werden Anfahrt, Arbeit und Teile in Rechnung gestellt. Der Zuschlag für Haushaltshilfe wird mit 30 CHF / Monat berechnet.
6.2 Wartungsarbeiten können vom Kunden oder nach Rücksprache mit diesem vom Bicy-Service durchgeführt werden, wobei Bicy den entsprechenden Service organisiert, falls der Kunde dies wünscht. Die Kosten für die Wartungsarbeiten sind im monatlichen Tarif enthalten und werden von Bicy durchgeführt, aber die Anfahrtskosten sind nicht enthalten und werden ohne die Option Haushaltshilfe mit 100 CHF in Rechnung gestellt.
6.3 Als Wartungsarbeiten, die auf normalen Verschleiss zurückzuführen sind, gelten:
Fahrräder: Wechsel der Reifen und Schläuche, Bremsbeläge, Antrieb, Motorfehler.
6.4 Im Falle einer Reparatur, die nicht als Wartungsarbeit angesehen wird, und wenn der Kunde die Option Haushaltshilfe nicht abonniert hat, trägt er die folgenden Kosten: Anfahrt: Pauschale 100 CHF, Arbeitszeit: 150 CHF / Stunde (begrenzt auf den Preis des Fahrrads), Ersatzteile.
7. Diebstahl und Versicherung
7.1 Bicy bietet für jedes Fahrradabonnement eine optionale Zusatzversicherung gegen Diebstahl in Höhe von 15 CHF / Monat an. Wenn der Kunde die Diebstahloption nicht wünscht, ist er im Falle eines Diebstahls vollständig verantwortlich. Wenn der Kunde diese optionale Versicherung nicht abschliesst, entschädigt er Bicy im Schadensfall in Höhe des Neuwerts des gestohlenen Materials.
7.2 Wenn das Fahrrad des Kunden gestohlen wird und der Kunde die optionale Diebstahlversicherung abgeschlossen hat, ist das Fahrrad gegen einfachen Diebstahl im Freien versichert, sofern es mit einem Schloss oder Stahlseilen gesichert ist. Um die Versicherung geltend zu machen, ist es erforderlich, dass der Kunde eine Bescheinigung über die Anzeige bei der Polizei einreicht, die angibt, dass das Fahrrad mit einem Schloss oder Stahlseilen gesichert war.
7.3 Im Falle einer Diebstahlsmeldung gemäss den oben genannten Bedingungen (Abschnitt 7.2) beträgt der Selbstbehalt 1'155 CHF, einschliesslich Verwaltungskosten.
Dieser Betrag ist vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach der Diebstahlsmeldung an Bicy zu zahlen.
7.4 Wenn die Versicherungsbedingungen nicht eingehalten werden, muss der Neuwert vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach der Diebstahlsmeldung an Bicy zurückgezahlt werden. Ein Inkassoverfahren wird automatisch eingeleitet, wenn die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird.
8. Zahlungsverzug
8.1 Wenn der erste Zahlungsversuch einer Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist genehmigt wird, wird der Kunde informiert und muss die erforderlichen Schritte unternehmen, um seine Zahlungsmethode zu aktualisieren. Jeder Zahlungsverzug unterliegt den folgenden Mahngebühren:
- 1 bis 4 Tage: 0 CHF
- 5 bis 9 Tage: 20 CHF
- 10 bis 14 Tage: 40 CHF
- 15 bis 19 Tage: 60 CHF
- Ab dem 20. Tag der Verspätung: 160,00 CHF + Kategorische Kündigung des Abonnements und Rücknahme des Materials Im Falle eines Zahlungsausfalls und der Unfähigkeit von Bicy, das Material innerhalb von 10 Tagen zurückzuholen, wird Bicy - zusätzlich zu den oben genannten Gebühren - den Wert des Materials zum Neupreis in Rechnung stellen. Darüber hinaus kann der fällige Rechnungsbetrag (einschliesslich Mahngebühren) zur Einziehung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden. Eine Anzeige wegen Diebstahls wird zudem bei der Polizei von Meyrin im Kanton Genf erstattet.
9. Geldbussen und Geldstrafen
9.1 Der Kunde trägt die Geldbussen, Geldstrafen und andere Kosten (insbesondere Anwaltsgebühren, Auslagen oder Verfahrenskosten sowie Ansprüche Dritter) im Zusammenhang mit Gesetzesverstössen, Delikten und Verbrechen sowie den entsprechenden Verfahren und entbindet Bicy vollständig von jeglicher Haftung in dieser Hinsicht.
10. Anpassungen & Kommunikation
10.1 Bicy behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Tarifbestimmungen der Abonnements, die Rücknahmekriterien und die Datenschutzbestimmungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Diese Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert.
10.2 Bicy kann mit dem Kunden über elektronische Kommunikationsmittel (z.B. E-Mail, SMS, Whatsapp etc.) kommunizieren, indem die vom Kunden bereitgestellten Adressen oder Telefonnummern verwendet werden. Elektronische Kommunikationsmittel sind nicht regelmässig gegen mögliche unbefugte Zugriffe Dritter geschützt und sind daher Risiken ausgesetzt (z.B. mangelnde Vertraulichkeit, Manipulation, Leitungsstörung, Verzögerung, Viren, etc.). Der Kunde entbindet Bicy von seiner Verantwortung für mittlere und leichte Fahrlässigkeit und für alle Schäden, die durch einen seiner Gehilfen im Sinne von Art. 101 OR verursacht werden.
Meyrin (GE), den 6. Dezember 2024