Führerausweisentzug in Genf und Lausanne: Das E-Bike als Alternative
Führerausweis weg – dein Alltag geht weiter
Im Jahr 2025 wurden in der Schweiz 85 782 Führerausweise entzogen, wie das Bundesamt für Strassen (ASTRA) berichtet. Mehr als ein Drittel davon (30 835 Fälle) entfiel auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, gefolgt von Fahren unter Alkoholeinfluss (11 833 Fälle). Ob in Genf oder Lausanne – ein Entzug von einem, drei oder zwölf Monaten wirft schnell dieselbe Frage auf: Wie komme ich ohne Auto zur Arbeit, bringe die Kinder zur Schule oder erledige meinen Einkauf? Das E-Bike ist oft die einfachste Antwort – und in der Stadt manchmal sogar schneller als das Auto.
Was das Gesetz sagt
Ein Führerausweisentzug betrifft alle ordentlichen Kategorien, aber nicht automatisch die Spezialkategorie M (Motorfahrräder). Geregelt ist dies in Artikel 33 der Zulassungsverordnung (ZZV):
• Alle ordentlichen Kategorien fallen gemeinsam. Wird eine Kategorie entzogen (z. B. B für das Auto), werden automatisch alle anderen ordentlichen Kategorien sowie die Spezialkategorie F miterfasst. • Die Kategorie M wird nur auf ausdrückliche Anordnung entzogen. Die Zulassungsbehörde kann den Entzug auf die Spezialkategorien G und M ausdehnen – das geschieht nicht von selbst, sondern muss in der Verfügung ausdrücklich vermerkt sein. • Entzug aus medizinischen Gründen: andere Regeln. Bei einem Sicherungsentzug aus medizinischen Gründen gelten diese Grundsätze nicht. In der Praxis: Lies deine Entzugsverfügung genau durch. Ist die Kategorie M nicht darin aufgeführt, bleibt sie grundsätzlich gültig.
Das E-Bike 25 km/h: Für Erwachsene kein Ausweis nötig
Ab 16 Jahren darf ein "langsames" E-Bike (Motorunterstützung bis 25 km/h) ohne jeglichen Führerausweis gefahren werden, wie ch.ch bestätigt. Kein Kontrollschild, keine Prüfung – ein Führerausweisentzug ändert also nichts daran. Das ist die unkomplizierteste Lösung für städtische Strecken, ob zwischen Plainpalais und den Eaux-Vives oder vom Bahnhof Lausanne ins Zentrum. Ein Helm ist zwar nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Ein Vorbehalt: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde auch das Führen von führerausweisfreien Fahrzeugen untersagen. Das würde dann ebenfalls in der Verfügung stehen.
Das Speed-Bike 45 km/h:
Kategorie M genügt Für ein schnelles E-Bike (Motorunterstützung bis 45 km/h) ist mindestens der Führerausweis der Kategorie M erforderlich – unabhängig vom Alter, wie ASTRA und der Kanton Waadt festhalten. Da die Kategorie M nicht automatisch entzogen wird, können viele Personen mit einem Entzug weiterhin 45 km/h fahren.
Das brauchst du für ein Speed-Bike: • Den Ausweis der Kategorie M (oder eine höhere Kategorie), der von der Entzugsverfügung nicht erfasst ist. • Ein gelbes Kontrollschild und eine jährlich zu erneuernde Vignette. • Einen Helm – Pflicht. • Einen Tacho und eine Beleuchtung, die auch tagsüber immer eingeschaltet ist.
Du hast die Kategorie M noch nicht?
Sie kann ab 14 Jahren erworben werden – mit einer vereinfachten Theorieprüfung und einem Sehtest, ohne praktische Fahrprüfung. Sie lässt sich auch während eines laufenden Führerausweisentzugs erlangen, sofern die Verfügung dies nicht ausdrücklich ausschliesst. Informiere dich beim Office cantonal des véhicules (Genf) oder beim Service des automobiles et de la navigation (Waadt).
Mehr als eine Notlösung
In der Stadt hält das E-Bike problemlos mit dem Auto mit – und viele behalten es, auch nachdem sie ihren Führerausweis zurückbekommen haben.
• Kein Stau, keine Parkplatzsuche in den Stosszeiten – weder in der Genfer Innenstadt noch in Lausanne.
• Steigungen? Kein Problem: Der Elektromotor macht Lausannes Hügel und die langen Strecken aus dem Genfer Umland mühelos.
• Planbare Fahrzeiten: Der Verkehr spielt kaum eine Rolle.
• Überschaubare Kosten: kein Benzin, kein Parkhaus, keine Autobahnvignette.
• Etwas Bewegung im Alltag – ohne verschwitzt anzukommen.
Schon morgen losfahren mit Bicy
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